Ist akademisches Ghostwriting legal oder illegal? Ein Blick auf die Rechtslage
Erst kommt das Fressen und dann die Moral – denken sich viele Studierende, wenn sie einen akademischen Ghostwriter beauftragen und ihre Texte schreiben lassen. Das ist zumindest das weit verbreitete Vorurteil. In der Praxis sieht die Situation jedoch anders aus, wie ich aus vielen Jahren als professioneller akademischer Ghostwriter weiß.
Viele Kunden lassen eine Textvorlage erstellen, um eine Vorstellung davon zu bekommen, wie eine gute Arbeit aufgebaut ist, in welchem Schreibstil sie verfasst ist und nicht zuletzt, wie umfangreich die Recherche und die Darstellung der wissenschaftlichen Daten ausfällt.
Dennoch hält sich hartnäckig das Gerücht, Ghostwriting sei verboten und strafbar.
Wie verhält es sich nun genau?
Aufschluss gibt der Blick auf ein (zugegeben schon etwas älteres) Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 1. September 2009 (Az. 11 U 51/08), das eine wichtige Klarstellung getroffen hat.
Das Urteil des OLG Frankfurt (2009) – Ein wegweisender Beschluss

Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied 2009, dass das Verfassen wissenschaftlicher Texte im Auftrag nicht strafbar ist. Das bedeutet, dass das reine Erstellen solcher Arbeiten nicht gegen Gesetze verstößt. Allerdings ist entscheidend, wie die erstellten Texte genutzt werden. Das Gericht stellte klar, dass akademische Ghostwriter juristisch nicht haftbar gemacht werden können, solange ihre Texte als Vorlagen oder Muster genutzt werden. Problematisch wird es erst, wenn eine solche Arbeit als eigene Prüfungsleistung eingereicht wird. Dies könnte gegen die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule verstoßen, was jedoch nicht in den Bereich des Strafrechts, sondern in den Bereich des Hochschulrechts fällt.
Was bedeutet das für die Kunden und die Ghostwriter?
Ganz einfach: Eine Arbeit schreiben zu lassen, den eigenen Namen draufsetzen und das Ganze als eigene Leistung zu verkaufen, ist nicht okay und verstößt gegen die Bestimmungen der Hochschulen. Zumal in der Regel eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden muss, dass die Arbeit selbst verfasst wurde.
Den Text eines Ghostwriters als Mustervorlage zu nutzen, als inspirierendes Beispiel für den eigenen Text, ist dagegen zu 100 % legal.
Wer dennoch Bauchschmerzen mit der Beauftragung eines Ghostwriters hat, kann sich auf einem anderen Weg professionelle Hilfe holen, um die anstehende Bachelor- oder Masterarbeit zu bewältigen: Ein Coaching bietet die Chance, die Arbeit selbst zu verfassen und dennoch von der Expertise eines erfahrenen Ghostwriters zu profitieren. Im Fokus eines solchen Coachings steht nicht nur die Planung von Texten, sondern auch die Unterstützung bei (fast) allen Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Schreibprozess stellen – angefangen beim Erstellen eines Zeitplans bis hin zum Lektorat vor der Abgabe und der mentalen Unterstützung bei der Vorbereitung der Verteidigung der Arbeit.